Batteriegesetz (BattG)
Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
Nachfolgend informieren wir Sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Batteriegesetzes (BattG) über den Umgang mit Batterien und Akkumulatoren sowie über Ihre Rechte und Pflichten bei deren Entsorgung.
Hinweis zur Entsorgung
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Bedeutung der Batteriesymbole
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet:
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Unter dem Mülltonnen-Symbol können folgende chemische Zeichen erscheinen:
- Pb – Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
- Cd – Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
- Hg – Batterie enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber
Rechtliche Grundlagen
Das Batteriegesetz (BattG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.
Pflichten von Vertreibern (§ 9 BattG)
- Kostenlose Rücknahme von Altbatterien im gesetzlichen Umfang
- Information der Endnutzer über Rückgabemöglichkeiten
- Hinweis auf das Entsorgungsverbot über den Hausmüll
- Aufklärung über die Bedeutung der Batteriesymbole
Pflichten der Verbraucher (§ 10 BattG)
- Altbatterien nicht über den Hausmüll entsorgen
- Abgabe von Altbatterien an geeigneten Sammelstellen
- Sicherung von Lithium-Batterien gegen Kurzschluss vor der Rückgabe
Arten von Batterien
Gerätebatterien
- AA- und AAA-Batterien
- 9V-Blockbatterien
- Knopfzellen
- Lithium-Batterien
Geräteakkumulatoren
- Mobiltelefon-Akkus
- Laptop-Akkus
- Kamera-Akkus
- Werkzeug-Akkus
Industriebatterien
- USV- und Notstrombatterien
- Telekommunikationsbatterien
- Industrieakkumulatoren
Rückgabe von Altbatterien
Altbatterien können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unentgeltlich an geeigneten Sammelstellen zurückgegeben werden.
Rückgabemöglichkeiten
- Öffentliche Sammelstellen (z. B. Wertstoff- und Recyclinghöfe)
- Einzelhandelsgeschäfte, die Batterien vertreiben
- Kommunale Sammelsysteme und Schadstoffmobile
Eine Rückgabe ist unabhängig vom Ort des Kaufs möglich.
Sicherheitshinweise zur Rückgabe
- Lithium-Batterien vor der Rückgabe gegen Kurzschluss sichern (Pole abkleben)
- Beschädigte oder ausgelaufene Batterien besonders vorsichtig handhaben
- Batterien trocken und getrennt von anderen Abfällen aufbewahren
- Verschiedene Batterietypen nach Möglichkeit getrennt sammeln
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit gefährden können, wenn sie unsachgemäß entsorgt werden.
- Vermeidung der Belastung von Boden und Grundwasser
- Reduzierung von Brand- und Explosionsgefahren
- Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe durch Recycling
- Beitrag zur Ressourcenschonung und Emissionsreduktion
Registrierung und Finanzierung
Als Vertreiber von Batterien beteiligen wir uns an einem zugelassenen Rücknahmesystem gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Batteriegesetzes.
Häufige Fragen
Muss ich Batterien bei Ihnen kaufen, um Altbatterien zurückzugeben?
Nein. Die Rückgabe von Altbatterien ist gesetzlich unabhängig vom Neukauf möglich.
Wie erkenne ich defekte Batterien?
Defekte Batterien können ausgelaufen, beschädigt, verformt oder ungewöhnlich warm sein. Solche Batterien sollten besonders vorsichtig behandelt werden.
Was passiert mit zurückgegebenen Batterien?
Die Batterien werden durch spezialisierte Entsorgungs- und Recyclingbetriebe fachgerecht verwertet.
Kontakt
Bei Fragen zur Batterieentsorgung wenden Sie sich bitte an:
Warehouse59 UG
An den Weiden 1
59505 Bad Sassendorf
Deutschland
Telefon: 02927 4462921
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Stand der BattG-Information: Juli 2026